Leuteinfos :

Gesetze und Gerichtsbarkeit

Gesetze:

Die Gesetze in Vallconnan sind streng, aber gerecht und nicht übermäßig hart oder gar ausbeutend. Sie beruhen in erster Linie auf dem Prinzip der ausgleichenden Gerechtigkeit, den Rechten der Menschen (und der Hobbits, Elfen, Zwerge, etc…) und der Ehrlichkeit.

Die Ritter von Vallconnan halten das Foltern für unehrenhaft und unmenschlich; ebenso gibt es keine Hetzjagden auf Hexen oder ähnliches. Natürlich werden bösartige Personen und finstere Zauberer ihrem Schicksal zugeführt, aber die Beweise müssen auf andere Art als durch die heilige Inquisition erbracht werden.

Gerichtbarkeit:

Recht kann nur von Rittern gesprochen werden. Jeder Lehensherr ist die höchste Instanz in seinen Ländereien und darüber steht nur die Krone selbst. Die jeweiligen Ritter können zu bestimmten Gerichten Beisitzer und zusätzliche Richter, sowie einen Vertreter des Beklagten berufen.

Die Gesetze gelten für jeden, obwohl den Rittern und Adeligen je nach Vergehen einige Privilegien eingeräumt werden, auf welche die Bauern und einfachen Bürger wohl verzichten müssen. Aber es ist unumstritten im Königreich, daß diese Gesetze für jeden bindend sind, vom Bauern bis zur Königin.

Alle zwei Wochen hält ein Lehensherr Gericht. Dies ist entweder das Marktgericht oder ein öffentliches Lehensgericht, in welchem dem Ritter die zur Anklage gebrachten Fälle dargelegt werden, auf daß er sie aburteilt. Das Marktgericht kann bei Abwesenheit des Ritters auch mit Einschränkungen auf einen Vogt oder Offizier übertragen werden.


Eingetragen von LaGa am 10. November 2010


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